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- Kündigungsschutz für Schwerbehinderte - alle Infos
Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber beträgt bei Schwerbehinderten mindestens vier Wochen ab Zugang der Kündigung In welchen Fällen stimmt das Integrationsamt einer Kündigung zu?
- kündigung schwerbehinderter: was zu beachten ist | personal - Haufe
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmende haben grundsätzlich einen besonderen Kündigungsschutz Bei einer Kündigung ist frühzeitig der Betriebsrat, die Schwerbehindertenvertretung und zumeist das Integrationsamt zu beteiligen
- Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung - Sozialverband VdK . . .
Kündigt der Arbeitgeber ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes, kann der schwerbehinderte oder gleichgestellte Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung vor dem Arbeitsgericht eine sogenannte Feststellungklage einreichen
- Kündigung von Schwerbehinderten: Wichtiges zu Schutz Fristen
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Sonderkündigungsschutz Liegt dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung kein Zustimmungsbescheid des Integrationsamtes vor, ist die Kündigung unwirksam Zusätzlich gelten die Anforderungen des allgemeinen Kündigungsschutzes
- Kündigung bei Schwerbehinderung: Welche Regeln gelten?
Ja, grundsätzlich kann eine Kündigung auch für schwerbehinderte Menschen drohen Allerdings profitieren Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 sowie ihnen Gleichgestellte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 von einem besonderen Kündigungsschutz
- Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - HENSCHE Arbeitsrecht
Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen besteht darin, dass Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts einholen (§ 168 SGB IX) und die Schwerbehindertenvertretung (SBV) beteiligen müssen (§ 178 Abs 2 Satz 1, 3 SGB IX)
- Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung: 7 Antworten
Der besondere Kündigungsschutz gilt für Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung – GdB ab 50 – sowie für Arbeitnehmer, die schwerbehinderten Arbeitnehmern gleichgestellt sind Die Gleichstellung kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden
- Kündigung bei Schwerbehinderung – was gilt rechtlich?
Schwerbehinderte Arbeitnehmer stehen unter einem besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz Wer mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 hat und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, kann nicht ohne weiteres gekündigt werden
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