Positive externe Effekte - Forschungs-Informations-System Als externen Effekt, auch Externalität, bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre die unkompensierten Auswirkungen ökonomischer Entscheidungen auf unbeteiligte Marktteilnehmer Ein positiver externer Effekt ist somit ein Nutzen durch ökonomische Entscheidungen Dritter, für dessen Bereitstellung diese nicht (ausreichend) kompensiert werden
Externe Effekte – positive und negative Externalitäten In der Volkswirtschaftslehre stellen externe Effekte, die auch als Externalitäten bezeichnet werden, eine Form des Marktversagens dar Externalitäten bezeichnen Kosten oder Nutzen, die sich nicht auf den Verursacher sondern auf unbeteiligte Personen auswirken
Sind Subventionen für Bildung und Forschung gut eingesetzte . . . In der Praxis werden vor allem in der Forschung und Entwicklung (F E) positive externe Effekte vermutet: F E-Aktivitäten generieren neues Wissen, von dem nicht nur das forschende Unternehmen profitieren kann
Reflexion von Wirkungen - nachhaltig-forschen. de Wirkungen der Forschung können sowohl durch den Forschungsprozess selbst als auch bei der Anwendung und Verwertung der Forschungsergebnisse entstehen Wirkungsabschätzungen bieten eine Orientierungs- und Entscheidungsunterstützung Des Weiteren können wissenschaftlich begründbare alternative Entwicklungspfade, kontext- und akteurs-
Externe Effekte: Was sind positive vs. negative . . . Externe Effekte können entweder positiv oder negativ sein Negative Externalitäten entstehen in Situationen, in denen Markttransaktionen anderen Individuen in der Gesellschaft schaden, die nicht direkt beteiligt sind
Nachhaltigkeit und Internalisierung externer Effekte im . . . Was bedeutet die Internalisierung externer Effekte? Welche umweltpolitischen Instrumente werden bei der Internalisierung von externen Effekten angewandt? Was bedeutet Nachhaltigkeit? Welche unterschiedlichen Konzeptionen von Nachhaltigkeit werden diskutiert?
Was sind Externalitäten bzw. externe Effekte? Externe Effekte entstehen dann, wenn Individuen durch ihre Entscheidungen Handlungen die Wohlfahrt unbeteiligter Dritter positiv oder negativ beeinflussen und diese nicht dafür entschädigen